44 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT CORPORATE GOVERNANCE KODEX Die RHÖN-KLINIKUM AG räumt einer guten Corpo- rate Governance eine hohe Priorität ein und sieht diese im Zusammenhang mit einer transparenten und ethisch verfassten Unternehmenskultur als wichtige Voraussetzung für die Stärkung des Vertrauens, das uns Aktionäre, Geschäftspartner, Patienten und Mitarbeiter entgegenbringen sowie für eine nachhaltige Absicherung und Steigerung unseres Unternehmenswertes. Danach steht im Mittelpunkt unseres Handelns eine effiziente, verantwortungsvolle und langfristig orientierte Unternehmensführung und Kontrolle. Wir entsprechen bis auf eine offengelegte Ausnahme den Empfehlungen und beachten auf freiwilliger Basis die meisten Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG haben sich im Geschäftsjahr 2008 turnusgemäß eingehend mit dem Corporate Governance Kodex, dessen Entwicklung und Änderungen sowie seiner Entsprechung bei der RHÖN-KLINIKUM AG und ihren Tochtergesellschaften befasst. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde am 30. Oktober 2008 gemäß Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 eine von Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gemeinsam getragene, aktualisierte Entsprechungs- erklärung nach §161 AktG abgegeben und für das Geschäftsjahr 2008 der nachstehende Bericht verfasst: Der Unternehmenskodex der RHÖN-KLINIKUM AG mit dem Leitgedanken »Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde« ist die Leitlinie des Vorstands und aller Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter für den Umgang mit Patienten und Aktionären und unterstützt die Corporate Governance in unserem Geschäftsfeld als börsen- notierter Krankenhausbetreiber maßgeblich. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG (Stand: 30. Oktober 2008) »Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundes- anzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 14. Juni 2007 im Geschäftsjahr 2008 ­ wie am 24. Oktober 2007 erklärt ­ mit folgender Ausnahme entsprochen wurde: Ziff. 7.1.2 Geschäftsjahr der Gesellschaft und des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf folgenden April vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären ferner, dass den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit folgender Ausnahme entsprochen werden wird: Ziff. 7.1.2 Geschäftsjahr der Gesellschaft und des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf folgenden April vorgelegt. Über die Anwendung der im Kodex enthaltenen Anre- gungen entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat von Fall zu Fall; bei Abweichungen sehen der Kodex und § 161 AktG keine Veröffentlichungspflicht vor.« corporate governance
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