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CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die RHÖN-KLINIKUM AG räumt einer guten Corpo-
rate Governance eine hohe Priorität ein und sieht
diese im Zusammenhang mit einer transparenten
und ethisch verfassten Unternehmenskultur als
wichtige Voraussetzung für die Stärkung des
Vertrauens, das uns Aktionäre, Geschäftspartner,
Patienten und Mitarbeiter entgegenbringen sowie
für eine nachhaltige Absicherung und Steigerung
unseres Unternehmenswertes.
Danach steht im Mittelpunkt unseres Handelns eine
effiziente, verantwortungsvolle und langfristig
orientierte Unternehmensführung und Kontrolle.
Wir entsprechen bis auf eine offengelegte Ausnahme
den Empfehlungen und beachten auf freiwilliger
Basis die meisten Anregungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex.
Aufsichtsrat und Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG
haben sich im Geschäftsjahr 2008 turnusgemäß
eingehend mit dem Corporate Governance Kodex,
dessen Entwicklung und Änderungen sowie seiner
Entsprechung bei der RHÖN-KLINIKUM AG und ihren
Tochtergesellschaften befasst. Als Ergebnis dieser
Beratungen wurde am 30. Oktober 2008 gemäß
Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 eine von
Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG
gemeinsam getragene, aktualisierte Entsprechungs-
erklärung nach §161 AktG abgegeben und für das
Geschäftsjahr 2008 der nachstehende Bericht
verfasst:
Der Unternehmenskodex der RHÖN-KLINIKUM AG
mit dem Leitgedanken »Tue nichts, was du nicht
willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse
nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde«
ist die Leitlinie des Vorstands und aller Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter für den Umgang mit Patienten
und Aktionären und unterstützt die Corporate
Governance in unserem Geschäftsfeld als börsen-
notierter Krankenhausbetreiber maßgeblich.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
NACH § 161 AKTG
(Stand: 30. Oktober 2008)
»Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG
erklären, dass den vom Bundesministerium der
Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundes-
anzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
»Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex« in der Fassung vom 14. Juni
2007 im Geschäftsjahr 2008 wie am 24. Oktober
2007 erklärt mit folgender Ausnahme entsprochen
wurde:
Ziff. 7.1.2 Geschäftsjahr der Gesellschaft und des
Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss
für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf
folgenden April vorgelegt.
Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG
erklären ferner, dass den Empfehlungen der
»Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex« in der Fassung vom 6. Juni 2008
mit folgender Ausnahme entsprochen werden wird:
Ziff. 7.1.2 Geschäftsjahr der Gesellschaft und des
Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss
für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf
folgenden April vorgelegt.
Über die Anwendung der im Kodex enthaltenen Anre-
gungen entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat von
Fall zu Fall; bei Abweichungen sehen der Kodex und
§ 161 AktG keine Veröffentlichungspflicht vor.«
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